Ausbilder-Eignung gem. §14 TfV
Ein Beruf im Eisenbahnbetrieb ist ein Beruf mit Zukunft! Deshalb muss auch die Ausbildung zukunftsorientiert sein und darf nicht in überholten Ausbildungsmustern verharren: Handlungsorientierung, Problembewusstsein und Selbstkompetenz sind Merkmale für modernes Lernen des 21. Jahrhunderts.
Ausbildern obliegt die Verantwortung, aus Eisenbahnlaien Betriebseisenbahner zu machen oder aus
Betriebseisenbahnern bessere Betriebseisenbahner. Dazu gehört, neue Mittel und Wege des Lehrens zu testen
und herauszufinden, wie der eigene Unterricht nachhaltig verbessert werden kann.
Am Ende stehen die
regelkonforme Vorbereitung und Durchführung einer Prüfung.
In doppelter Vermittlungspraxis erfahren Teilnehmende:
- Fachliche Inhalte zur TfV, TfPV und VDV 7510
- Pädagogische Inhalte zur Unterrichtsgestaltung und -entwicklung in Theorie und Praxis
- Simulation einer verordnungskorrekten Prüfungsvor- und Nachbereitung
- Beurteilung von Teilnahme- und Prüfungsbescheinigungen, Ausbildungsplänen
Dieser Kurs richtet sich an Ausbilder und Mitarbeiter, die Ausbilder nach §14 TfV werden.
Voraussetzungen für diesen Kurs sind:
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Eisenbahnbetrieb
- Ausbilder für Triebfahrzeugführer müssen Triebfahrzeugführer sein
- Als angehender Sprachausbilder mindestens Sprachniveau B2
Das Wichtigste in Kürze:
- Fünf Tage Präsenzkurs mit Prüfung
- Ausbildung zur Anerkennung nach §14 TfV
- Bei Einzelgruppen auch Einbindung der unternehmenseigenen Verfahrensanweisung für Ausbildung und Prüfung möglich